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Finanzielle Unterstützung

Pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit dementiellen Erkrankungen erhalten vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzielle Unterstützung für Kurzzeitaufenthalte von jährlich € 1.200 bis € 2.200. Gerne informieren wir Sie über Einzelheiten und unterstützen bei der Abwicklung der Anträge.

Leistungen für pflegende Angehörige aus dem Unterstützungsfonds:

  • ab der Pflegestufe 4 nach dem Bundespflegegeldgesetz
  • überwiegende Pflege durch einen Angehörigen seit mindestens einem Jahr
  • Verhinderung an der Pflege wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen

Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige

Im Rahmen dieses Pilotprojektes wird die Finanzierung von Ersatzpflege für Zeiten der Verhinderung der Hauptpflegeperson von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen - wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen - aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bereits ab Vorliegen der Pflegegeldstufe 1 (Bundespflegegeld) gefördert werden. Auch hier informieren wir Sie gerne über Einzelheiten!

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