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Finanzielle Unterstützung
Artikelübersicht
- Langzeitpflege und Betreuung
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- Pflegeberatung
Pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit dementiellen Erkrankungen erhalten vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzielle Unterstützung für Kurzzeitaufenthalte von jährlich € 1.200 bis € 2.200. Gerne informieren wir Sie über Einzelheiten und unterstützen bei der Abwicklung der Anträge.
Leistungen für pflegende Angehörige aus dem Unterstützungsfonds:
- ab der Pflegestufe 4 nach dem Bundespflegegeldgesetz
- überwiegende Pflege durch einen Angehörigen seit mindestens einem Jahr
- Verhinderung an der Pflege wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen
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Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige
Im Rahmen dieses Pilotprojektes wird die Finanzierung von Ersatzpflege für Zeiten der Verhinderung der Hauptpflegeperson von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen - wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen - aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bereits ab Vorliegen der Pflegegeldstufe 1 (Bundespflegegeld) gefördert werden. Auch hier informieren wir Sie gerne über Einzelheiten!