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Informationen zum Pflegegeld

Für 44 Plätze besteht ein Vertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung, so dass 44 sozialhilfebezuschusste BewohnerInnen die Möglichkeit haben, in Allerheiligen weiterhin zu leben bzw. eine neue Heimat zu finden.

Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst nach seinen Bedürfnissen selbst organisieren können. Dazu trägt das Pflegegeld bei. Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden.

Abschaffung des Regresses in der Sozialhilfe

Im September 2008 wurde im Steiermärkischen Landtag die Abschaffung des Regresses in der offenen Sozialhilfe und in der stationären und mobilen Pflege beschlossen.
Das heißt, dass die unterhaltsverpflichteten Angehörigen nichts mehr aus dem laufenden Einkommen für die Unterbringung im Heim dazu zahlen müssen. Der/die Hilfsbedürftige hat weiterhin 80% seines/ihres Einkommens und des Pflegegeldes einzubringen. Für Menschen, die schon bisher die gesamten Heimkosten selbst bezahlt haben, so genannte Selbstzahler (Pension, Pflegegeld) bleibt alles gleich. Kinder, deren Eltern(teile) im Heim untergebracht sind, müssen nun nichts mehr aus dem laufenden Einkommen monatlich zahlen. Auch Ehegatten müssen nun nichts mehr aus dem laufenden Einkommen/Pension zahlen, wenn der Partner in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht ist.

Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird 12-mal jährlich überwiesen. Bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim auf Kosten eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers geht das Pflegegeld bis zur Höhe der Verpflegungskosten, höchstens jedoch bis zu 80 Prozent , auf den jeweiligen Kostenträger über.

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